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Barrierefreiheit

Rückerstattung

Erstattungen nicht genutzter Kurskarten

Nicht genutzte Kurskarten verfallen. Die Kurskarten sind nicht personengebunden und somit übertragbar. Die Kurskarte kann somit auch an Freund:innen und Verwandte gegeben werden, falls die Kurseinheit zeitlich nicht wahrgenommen werden kann. Dies gilt nur für Aquatraining-Kurse, nicht für Schwimmkurse.

Bearbeitung

Die Bearbeitung der Erstattungsanträge erfolgt zentral und kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Für den Vorgang wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhoben. Die Erstattungen erfolgen in Form von Wertgutscheinen, die beliebig für Eintrittskarten, Kurskarten oder Bäder-Shop-Artikel der Bremer Bäder GmbH genutzt werden können.

Es gelten stets die aktuellen  AGB.

1. Was passiert, wenn ich krank werde und nicht am Kurs teilnehmen kann?

Bei Krankheit bis zum Kursende, kann eine anteilige Erstattung der Kursgebühr beantragt werden. Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro einbehalten.

2. Wie beantrage ich eine Erstattung wegen Krankheit?

  • Meldung der Erkrankung innerhalb von zwei Wochen.
  • Einreichung eines ärztlichen Attests bis zum Kursende. Einzelne Termine im laufenden Kurs können nicht erstattet werden. Freund:innen oder Verwandte können aber gerne mit der Kurskarte teilnehmen (siehe Punkt 4).
  • Folgenden Antrag ausfüllen:

Antrag auf Rückerstattung

  • Den ausgefüllten Antrag im Bad abgeben oder per Mail an erstattung@bremer-baeder.de senden.
  • Die Kurskarte im Original zurückgeben.

3. Kann ich den Kurs aus anderen Gründen stornieren?

  • Bis 14 Tage vor Kursbeginn: 90 % Rückerstattung als Bremer Bäder Gutscheinkarte.
  • Bis 7 Tage vor Kursbeginn: 75 % Rückerstattung als Bremer Bäder Gutscheinkarte.
  • Weniger als 7 Tage vorher ist keine Erstattung mehr möglich.

4. Kann jemand anderes an meiner Stelle am Kurs teilnehmen?

Ja! Eine Ersatzperson kann mit der Kurskarte teilnehmen.