
1. Haus- und Badeordnung
1.1 Allgemeines
1.1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der allgemeinen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie ist für alle Badegäste verbindlich und setzt gegenseitige Rücksichtnahme und pflegliche Behandlung der Einrichtungen voraus.
1.1.2 Mit dem Betreten des Betriebsgeländes, spätestens jedoch mit dem Kauf einer Eintrittskarte werden die Haus- und Badeordnung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle weiteren Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der Bremer Bäder GmbH anerkannt.
1.1.3 Das Hausrecht wird durch die Mitarbeiter der Bremer Bäder GmbH ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt zu befolgen sind. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, haften für Schäden und Reinigungskosten und können vorübergehend oder dauerhaft des Bades und des Grundstückes der Bremer Bäder GmbH verwiesen werden. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
1.2 Einschränkung der Öffnungszeiten
Die Bremer Bäder GmbH kann die Benutzung des Bades bzw. von Teilbereichen sowie die Badezeit durch Aushang einschränken. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
1.3 Zutritt
1.3.1 Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsnachweises sein. Anderenfalls wird bei Kontrolle eine Nachgebühr in Höhe von € 25,00 erhoben. Alle Eintrittskarten berechtigen nur zum einmaligen Betreten des Bades innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist während der üblichen, allgemein angekündigten Öffnungszeiten. Dies gilt nicht für Mehrfachkarten (Frühschwimmclub, Kurskarten in Bädern mit ausschließlichem Kursbetrieb, Ferientickets o.ä.).
1.3.2 Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Badegast nachweist, dass er/sie die Karte aufgrund von Umständen, die er/sie nicht beeinflussen konnte, nicht nutzen konnte oder die Nichtnutzung der Karte von der Bremer Bäder GmbH verschuldet wurde. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
1.3.3 Für Kinder unter 7 Jahren und Nichtschwimmer/innen ist die Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson erforderlich, ohne die sie Gelände und Einrichtungen der Bremer Bäder nicht betreten oder benutzen dürfen.
1.3.4 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen können, ist die Nutzung der Bäder nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
1.3.5 Der Zutritt ist nicht gestattet für:
- Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen,
- Personen, die Tiere mit sich führen,
- Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden) oder offenen Wunden leiden,
- Personen, die das Bad zu gewerblichen, ungesetzlichen oder sonst nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
1.4 Benutzung
1.4.1 Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, dass er/sie andere nicht gefährdet oder belästigt. Rauchen ist in den Hallenbädern nur in den dafür vorgesehenen Bereichen, in den Freibädern nur außerhalb der Umkleide-, Sanitär- und Badebereiche gestattet.
1.4.2 Das Mitführen von Waffen, Werkzeugen und gefährlichen Gegenständen (z. B. Glas) ist nicht gestattet.
1.4.3 Die Mitnahme von Video-/Fotokameras und Fotohandys und deren Nutzung sind nicht gestattet.
1.4.4 In den Schwimmbereichen ist die allgemein übliche Badekleidung vorgeschrieben.
1.4.5 Aus hygienischen Gründen dürfen Duschräume, Barfußgänge und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten und die Becken nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife oder ähnlichem ist nur in den Duschräumen gestattet.
1.4.6 Flossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräte etc. dürfen nur verwendet werden, soweit das Aufsichtspersonal vorab seine Zustimmung erteilt hat.
1.4.7 Nichtschwimmer/innen dürfen nur die für sie bestimmten und kenntlich gemachten Bereiche nutzen. Schwimmhilfen sind ausschließlich in diesen Bereichen zulässig.
1.5 Haftung
1.5.1 Badegäste benutzen das Bad auf eigene Gefahr. Die Bremer Bäder GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen haften - außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
1.5.2 Für den Inhalt abschließbarer Schränke oder Fächer, Verlust oder Beschädigung von Sachen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Bremer Bäder GmbH.
1.5.3 Bei Verlust von Schlüsseln ist vor Aushändigung der im Schrank verwahrten Gegenstände eine Gebühr in Höhe von € 20,00 zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor Aushändigung des Schrankinhaltes das Eigentum an den Gegenständen im Schrank nachzuweisen. Sofern der Schlüssel wiedergefunden wird, wird die Gebühr erstattet.
1.6 Besondere Einrichtungen
1.6.1 In besonderen Betriebsteilen wie z. B. Sauna, Solarien, Gastronomie, Fitnessräumen, Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen wie z. B Wasserrutschen, Massagedüsen, Strömungskanäle, Gegenstromschwimmanlagen und anderen gelten zusätzlich die dort aushängenden Bestimmungen bzw. Nutzungsbeschränkungen.
1.7 Ausnahmen
1.7.1 Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
2. Kursbedingungen
2.1 Anmeldung
2.1.1 Für sämtliche Fitnesskurse aus dem Angebot der Bremer Bäder GmbH gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Sie werden bei der schriftlichen Anmeldung anerkannt und sind somit Vertragsbestandteil.
2.1.2 Die Anmeldung für Fitnesskurse der Bremer Bäder GmbH ist schriftlich im jeweiligen Bad (Veranstaltungsort) vorzunehmen.
2.1.3 Kursteilnehmer/innen können sich entweder für das kommende Kursquartal oder zu Jahresbeginn für ein ganzes Jahr anmelden. Für Teilnehmer/innen laufender Kurse ist bis 14 Tage vor Quartalsbeginn ein Platz für das nächste Quartal reserviert. Sollte die Kursgebühr nicht spätestens 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Quartals entrichtet werden, wird die Reservierung aufgehoben und der freie Platz an andere Interessenten verkauft.
2.2 Kursgebühren
2.2.1 Bei der Anmeldung sind die aktuellen Kursgebühren Zug um Zug gegen Aushändigung der neuen Kurskarte zu entrichten. Eine Kurskarte besteht aus mehreren Einzelkarten (Ausnahme: Bäder mit ausschließlichem Kursbetrieb). Die Anzahl der ausgegebenen Karten richtet sich nach der Laufzeit der Kurse.
2.2.2 Bei Kauf der Kurskarte vor Quartalsbeginn erhält der Käufer einen Rabatt, ebenfalls beim Kauf einer Jahreskarte.
2.3 Kursteilnahme
2.3.1 Die Kurskarte berechtigt zur Teilnahme am jeweiligen Kurs(-termin) und ist auf Verlangen
dem/der Kursleiter/in vorzuzeigen. Den Anweisungen des/der Kursleiter/in ist Folge zu leisten.
2.3.2 Die Kurskarten sind nicht personengebunden. Wenn ein/e Kursteilnehmer/inn an einem Termin nicht teilnehmen kann oder will, kann eine andere Person mit dieser Karte an dieser Kurseinheit teilnehmen. Es ist nicht möglich, eine nicht wahrgenommene Kurseinheit zu einer anderen Zeit nachzuholen oder dass an einer Kurseinheit zwei Personen teilnehmen und dafür einen anderen Termin ausfallen lassen.
2.3.3 Bei nicht genutzten Kurskarten verfällt die Kursgebühr für die Unterrichtseinheit ersatzlos, sofern die Nichtnutzung der Karte nicht von der Bremer Bäder GmbH verschuldet wurde. Die Kurskarte kann jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Jahresende im jeweiligen Bad als Eintrittskarte außerhalb von Kursen eingesetzt werden. Bei Bädern mit ausschließlichem Kursbetrieb können nicht genutzte Kurskarten gegen Eintrittskarten für ein Bad nach Wahl umgetauscht werden. Im Übrigen findet eine Erstattung nur in Fällen gemäß Ziffer 2.6 statt.
2.3.4 Bei Zuwiderhandlungen und Missbrauch ist ein erhöhtes Entgelt in Höhe von € 25,00 vom/von der Karteninhaber/in zu zahlen, es sei denn, dass dieser/diesem kein Verschulden am Missbrauch der Karte zu Last gelegt werden kann. Die Bremer Bäder GmbH behält sich vor, den/die Karteninhaber/in je Zuwiderhandlung/Missbrauch bei wiederholtem oder grobem Missbrauch von der Teilnahme auszuschließen und die Kurskarte gegen anteilige Erstattung zurück zu verlangen.
2.3.5 Auf Wunsch stellt die Bremer Bäder GmbH eine gebührenpflichtige Teilnahmebestätigung für die Kursteilnahme aus. Für Präventionskurse ist die Gebühr schon bei der Anmeldung zu entrichten.
2.5 Rücktritt
2.5.1 Bei einer Teilnehmerzahl zu Kursbeginn von weniger als 6 Personen kann der Kurs von der Bremer Bäder GmbH abgesagt werden. Bereits entrichtete Kursgebühren werden in voller Höhe zurückerstattet.
2.6 Erstattung in besonderen Fällen
2.6.1 Treten Umstände ein, aufgrund derer der/die Teilnehmer/in die Kurskarte in den nächsten drei Jahren nicht als Eintrittskarte nutzen kann (z. B. chronische Krankheit, Tod, Umzug in ein anderes Bundesland etc.), kann der/die Teilnehmer/in den Vertrag fristlos kündigen und Erstattung der anteiligen die Kursgebühren gemäß Ziffer 2.6.3 verlangen, sofern alle noch gültigen Einzelkarten innerhalb von 2 Wochen seit Eintritt dieses Umstandes abgegeben und eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird.
2.6.2 Maßgebend für die Erstattung bei Krankheit ist der im ärztlichen Attest angegebene erste Krankheitstag. Ist dort kein Datum angeben, ist das Ausstellungsdatum des Attestes maßgebend.
2.6.3 Im Rahmen der Erstattung werden die laut Bescheinigung i.S.v Ziffer 2.6.1 noch verbleibenden Kurseinheiten multipliziert mit dem jeweiligen Karteneinzelpreis abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von € 5,00 erstattet.
3. Frühschwimmclub
3.1 Inhalt
Der Frühschwimmclub beinhaltet die regelmäßige Nutzung des Südbads, des Westbads und des Freizeitbads Vegesack in der Zeit von 6.30 bis 8.00 Uhr (montags bis freitags). Bei Bädern, die ein Solebecken haben, ist die Nutzung frei, sofern dieses nicht durch Kurse belegt ist. Änderungen des Angebots werden schriftlich bekannt gegeben.
3.2 Clubkarte
3.2.1 Für die Teilnahme am Frühschwimmclub werden Clubkarten zu 30, 60, 90 und 110 Punkten mit einem Gültigkeitszeitraum von 6 Monaten gegen ein Pfand in Höhe von € 3,00 ausgegeben. Die Clubkarte bleibt Eigentum der Bremer Bäder GmbH.
3.2.2 Die Clubkarte ist beim Besuch des Bades mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen. Für jeden Besuch wird ein Punkt i.d. Ziffer 3.2.1 auf der Clubkarte verbucht.
3.2.3 Der Verlust der Clubkarte ist unverzüglich bei der Bremer Bäder GmbH schriftlich oder per Fax unter der Telefonnummer: 0421/6915140 oder per E-Mail: info@bremer-baeder.com anzuzeigen. Gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 wird eine Ersatzkarte ausgestellt.
3.3 Zahlungen
3.3.1 Zahlungen können an den Kassen der Bremer Bäder GmbH durch Bareinzahlung oder durch Einsatz von EC-Karten erfolgen. Zudem ist es möglich, der Bremer Bäder GmbH eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Dann findet die Einziehung jeweils zum 1. eines Kalendermonats statt.
3.3.2 Verändern sich die Grundlagen für die Bildung des Abonnementspreises (Personal-, Strom- oder Heizkosten) wesentlich, ist die Bremer Bäder GmbH berechtigt, die Preise für das Abonnement angemessen in dem Verhältnis anzupassen , wie die Änderungen des geänderten Kostenfaktors sich im Gesamtpreis des Abonnements um den neuen Preis niedergeschlagen hat. Wird ein zu einem günstigeren Preis erworbenes Abonnement verlängert, sind nachfolgende Preiserhöhungen dem/der Teilnehmer/in gegenüber für den Verlängerungszeitraum wirksam. Eine erteilte Einzugsermächtigung schließt Preisänderungen sowie Zahlungspflichten, die sich aus den Ziffern 3.2.3 oder 3.4.1 für das Abonnement ergeben können, ein. Bei einer Preisänderung hat der/die Teilnehmer/in das Recht, das Abonnement innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Preisänderung in den Bädern fristlos zu kündigen.
3.4 Kündigung
3.4.1 Das Abonnement kann (abgesehen von Fällen der Ziffer 3.3.2) schriftlich
gekündigt werden, wenn der/die Karteninhaber/in das Angebot dauerhaft nicht mehr nutzen kann (z.B. bei Krankheit Tod, Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland) mit Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. 3.4.2 Die Bremer Bäder GmbH kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Monatsbeitrag bei erfolgloser Abbuchung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist gezahlt wird.
3.4.3 Wird das Abonnement nicht fristgerecht zum Ablauf der Gültigkeitsdauer schriftlich gekündigt, so verlängert es sich um die jeweilige Vertragsdauer, höchstens jedoch um weitere 8 Monate.
3.5 Verlängerung des Abonnements
Kann das Clubangebot in einem Bad zeitweise nicht vorgehalten werden, so berechtigt dies nicht zur Kündigung des Abonnements. Das Abonnement verlängert sich um diese Zeit, wenn der Teilnehmer/in schriftlich gegenüber der Bremer Bäder GmbH erklärt, dass er nicht bereit sei, ein anderes Bad zu nutzen. Dies gilt nicht für die planmäßige 2-wöchige Schließung des Bades im Sommer.
4. Bäderkarte
4.1 Servicebeschreibung
4.1.1 Badegäste können auf schriftlichen Antrag eine Geldwertkarte ("Bäderkarte") gegen ein Pfand von € 3,00 erwerben. Die Bäderkarte bleibt im Eigentum der Bremer Bäder GmbH.
4.1.2 Die Bäderkarte kann mit einem Guthaben von mindestens 35 Euro bis maximal 999 Euro aufgeladen werden. Diese Beträge verbleiben als Guthaben auf der Karte und können als Zahlungsmittel entsprechend der gewählten Variante genutzt werden. Die einzelnen Varianten haben uunterschiedliche Rabatte auf die regulären Eintrittspreise des jeweiligen Bades (ausgenommen sind Aktionspreise) für Schwimmen und für den Saunabereich zur Folge. Die Preise und Rabattsysteme sind der jeweils gültigen Preistafel laut Aushang zu entnehmen. Die Rabatte der Bäderkarte gelten nicht für Kurz/Früh- und Feierabendschwimmen, Familienkarten, Frühschwimmclub, Kurskarten sowie Jahreskarten. Die Bäderkarte ist in allen Bädern der Bremer Bäder GmbH nutzbar (Ausnahme: Bäder mit ausschließlichem Kursangebot) und ist übertragbar.
4.2 Aufladen und Entladen der Bäderkarte
4.2.1 Der/die Karteninhaber/in kann die Bäderkarte an den Kassen der Bremer Bäder GmbH durch Bareinzahlung oder durch Einsatz einer EC-Karte aufladen. Der aufgeladene Betrag wird bei der Bremer Bäder GmbH gespeichert und rechnerisch verwaltet.
4.2.2 Der Karteninhaber kann unter verschiedenen Bäderkarten wählen, welche unterschiedliche Rabatte der regulären Eintrittspreise des jeweiligen Bades (nicht Aktionspreise) fürs Schwimmen und für den Saunabereich zur Folge haben. Die Preise und Rabattsysteme sind der jeweils gültigen Preistafel laut Aushang zu entnehmen. Die Bäderkarten können zeitlich unbegrenzt wieder aufgeladen werden, jeweils zu den Konditionen der gewählten Bäderkarte. Wenn der Karteninhaber nach vollständiger Entladung der Bäderkarte die Rabattierung der jeweils gewählten Bäderkarte weiterhin in Anspruch nehmen möchte, muss er den der gewählten Bäderkarte entsprechenden Mindestbetrag einzahlen. Er hat aber die Möglichkeit, eine andere Bäderkarte mit einem anderen Rabatt und einem anderen Mindestbetrag zu wählen. Die Rabatte gelten nicht für Kurs-/ Früh- und Feierabendschwimmen, FrühschwimmClub, ermäßigte Einzeleintritte, Familienkarten, Kurskarten, Jahreskarten, das Paradice und das Vital-Training.
4.3 Zahlungsvorgang mittels Bäderkarte
Bei der Zahlung mit der Bäderkarte ist eine PIN-Nummer nicht erforderlich. Bei jedem Bezahlvorgang vermindert sich der in der Bäderkarte gespeicherte Betrag um den verfügten Betrag.
4.4 Haftung bei Verlust der aufgeladenen Bäderkarte
4.4.1. Bei Verlust der Bäderkarte erstattet die Bremer Bäder GmbH den in der Bäderkarte zum Zeitpunkt des Verlustes vorhandenen Betrag nicht.
4.4.2. Sobald der Bremer Bäder GmbH schriftlich oder per Fax unter der Telefonnummer 0421 / 6915140 oder per E-Mail (info@bremer-baeder.com) der Verlust der Bäderkarte angezeigt wurde, sperrt die Bremer Bäder GmbH nach Eingang der Verlustanzeige mit Ablauf des auf die Anzeige folgenden nächsten Arbeitstages (Montag bis Freitag) die Bäderkarte und übernimmt unter Maßgabe der Ziff. 4.4.3. alle durch Abladevorgänge entstandenen Nutzungen durch Dritte.
4.4.3. Verluste i.S.d. Ziff. 4.4.2. werden erst für den Zeitraum nach Ablauf der Bearbeitungsfrist gemäß Ziff. 4.4.2 für die Sperrung der Bäderkarte im Hause der Bremer Bäder GmbH ersetzt. Ein auf der Bäderkarte noch vorhandener Restbetrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bearbeitungsfrist wird dem/der Karteninhaber/in erstattet.
4.4.4 Hat der/die Karteninhaber/in durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Bremer Bäder GmbH und der/die Karteninhaber/in den Schaden zu tragen haben.
4.4.5 Hat die Bremer Bäder GmbH ihre Verpflichtungen erfüllt und der/die Karteninhaber/in seine/ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägt der/die Karteninhaber/in seinen/ihren Schaden durch Nutzung Dritter in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des/der Karteninhaber/in kann insbesondere dann vorliegen, wenn er/sie den Kartenverlust schuldhaft nicht unverzüglich i.S.d. Ziff. 4.4.2. angezeigt hat.
Stand (Dezember 2009)

